Diese nationalen Tarife werden von der Tarifesuisse (Dachverband der Krankenkassen) in Verhandlung mit dem Spitex-Verband der Schweiz bestimmt.
Pflegerische Leistungen
Grundpflege | Fr. 52.60 |
Behandlungspflege Z.B. Wundversorgung, Blutzuckerkontrolle, Medikamente und Injektionen verabreichen etc. | Fr. 63.00 |
Abklärung und Beratung Z.B. Erhebung des Pflegebedarfes beim Eintritt und bei Bedarf. Koordination mit dem Hausarzt und weiteren Leistungserbringer. | Fr. 76.90 |
Patientenbeteiligung
Die Krankenkassen bezahlen aus der Grundversicherung den von uns ermittelten und vom Arzt bestätigten Bedarf, abzüglich Jahresfranchise und Selbstbehalt.
Die Patientenbeteiligung im Kanton Aargau von 20% gehen zu Lasten der Klienten, dürfen aber den Betrag von maximal CHF 15.35/Tag nicht überschreiten.
Wenn die Kosten von einem Unfallversicherer oder der Militärversicherung übernommen werden, fällt für Sie keine Patientenbeteiligung an.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Bedarfsabklärung und Beratung | Fr. 50.00/h |
Hauswirtschaft und Betreuung Nichtmitglieder | Fr. 50.00 /h |
Hauswirtschaft und Betreuung Mitglieder Ermässigung, einmalig gültig für 6 Monate | Fr. 5.00 / h |
Telefonische Beratung (einmalig) | gratis |
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse. Rückerstattungen erfolgen nur bei entsprechender Zusatzversicherung. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.
Zusatzkosten / Pauschale
Wegpauschale bei Hauswirtschaftlichen Leistungen (pro Einsatz) | Fr. 5.00 |
Absagepauschale (Pflege und Hauswirtschaft) | Fr. 50.00 |
Aufwand bei Antrag für Hilflosenentschädigung der Sozialversicherung (SVA) | Fr. 25.00 |
Diese Kosten werden nicht von den Versicherern übernommen und gehen vollständig zu Lasten der Klientin/des Klienten.
Annulationen
Wichtig: Im Verhinderungsfall müssen geplante Einsätze 24 Std. im Voraus abgesagt werden, sonst werden sie vollumfänglich verrechnet